Flurneuordnung für die Forstwirtschaft
Baden-Württemberg ist ein waldreiches Land: knapp 40 % der Landesfläche sind von Wald bedeckt. (Quelle: Forst BW.de) Neben seiner wichtigen Funktion für Klima, Naturhaushalt und Tourismus ist der Wald auch Wirtschaftsraum.
Die Nachfrage nach Holz als nachwachsendem Rohstoff ist auf einem hohen Niveau. Zudem werden Waldbewirtschafter in Zeiten des Klimawandels, unter anderem durch vermehrt auftretende Sturm- oder Borkenkäferschäden, vor besondere Herausforderungen gestellt.
Rund 36 % der Waldfläche Baden Württembergs sind in Privateigentum (Quelle: info-privatwald.de) Gerade in den meist sehr klein strukturierten Privatwäldern mit zum Teil schwer überschaubaren Eigentumsverhältnissen, bietet eine Waldflurneuordnung Möglichkeiten, ökologische und ökonomische Ziele integriert umzusetzen.
So werden durch verbesserte Erschließung Rückezeiten eingespart und der Holzabtransport erleichtert. Bodenordnung lässt größere und für die Bewirtschaftung günstiger geformte Grundstücke entstehen.
Der positive Effekt: Unrentable Flächen werden minimiert und der Holzertrag gesteigert.
Außerdem können beispielsweise Schutzgebiete entwickelt, naturnahe Waldbewirtschaftung unterstützt, Alt- und Totholzkonzepte verwirklicht und somit die Artenvielfalt im Wald erhalten und gestärkt werden.
Weitere Informationen zu Waldneuordnung 2020 – Verfahren und modellhafte Umsetzung effizienter und motivationsgerechter Waldflurbereinigung (Externer Link)