Pflege
Übergabe der landschaftspflegerischen Anlagen
Nach Fertigstellung der landschaftspflegerischen Anlagen werden diese in der Regel den Gemeinden übergeben. Diese sind dann für deren Unterhaltung zuständig. Grundsätzlich können auch andere Träger in Betracht kommen, z. B. Naturschutzvereine oder Landbewirtschafter.
Die für den Naturschutz und die Landschaftspflege ausgewiesenen Flächen können nur dann ihre ökologische Funktion erfüllen, wenn ihre Bewirtschaftung und Pflege langfristig sichergestellt sind. Dies setzt eine intensive Koordination von Naturschutzzielen mit den Entwicklungszielen der Landwirtschaft voraus.
Das gelingt nur, wenn sich engagierte Menschen dieser Aufgabe annehmen.
In der Flurneuordnung können diese Initiativen über die Entwicklung von Nutzungs- und Pflegekonzepten, die gleichermaßen ökonomische und ökologische Belange berücksichtigen, unterstützt werden.
Vereine und Verbände sind unverzichtbare Partner, um die Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft zu unterstützen.