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Einwirkungsbereich


Der Einwirkungsbereich umfasst den Teil des Flurbereinigungsgebiets, auf den sich das Unternehmen unmittelbar auswirkt und / oder in dem die von ihm verursachten landeskulturellen Nachteile (Durchschneidungsschäden, ungünstige Grundstücksformen, Unterbrechung des Wege- und Gewässernetzes usw.) zu beseitigen sind.

 

 

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