Mit der Ausführungsanordnung wird der Stichtag festgelegt, an dem der neue Rechtszustand (Neuer Bestand, der im Flurbereinigungsplan nachgewiesen ist) eintritt. Damit wird der Alte Bestand (alter Rechtszustand) durch den Neuen Bestand ersetzt.
Ab diesem Zeitpunkt können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechtlich nur noch über die neuen Grundstücke verfügen, z. B. Belastung, Verkauf.