Mit Zuteilung ist die Zuweisung von neuen Grundstücken an die Eigentümerinnen und Eigentümer gemeint. Sie erfolgt wertgleich zur Einlage (abzüglich des festgelegten Landabzuges) aufgrund des festgelegten Wertrahmens (Bodenwert, Bodenarten, Hängigkeit, Waldschatten, Entfernung usw.).