Die Teilnehmergemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Ausführungskosten aus Landesmittel und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom durchschnittlichen Ertragswert der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet. Er kann im Einzelfall bis zu 85 % betragen.
siehe auch Finanzierung