Der Wertrahmen wird auf der Grundlage der Bodenschätzung mit den landwirtschaftlichen Sachverständigen und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erarbeitet. Im Wertrahmen wird die Ertragsfähigkeit des Bodens in Klassen eingeteilt. Jeder Klasse wird eine Wertverhältniszahl (Wertzahl) zugeordnet. Der Wertrahmen regelt damit auch die Tauschverhältnisse zwischen den einzelnen Wertklassen.
Im Wertrahmen sind ferner die Abschläge zum reinen Bodenwert durch Waldschatten, Hängigkeit etc. festgelegt.
Wesentliche Grundstücksbestandteile (Bäume etc.) werden soweit notwendig gesondert bewertet.
siehe auch Wertermittlung