Die vorzeitige Ausführungsanordnung kann erlassen werden, wenn bis auf die Erledigung weniger Rechtsbehelfsverfahren die Bedingungen für die Ausführungsanordnung erfüllt sind und aus einem längeren Aufschub voraussichtlich erhebliche Nachteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwachsen würden.
siehe auch Ausführungsanordnung