Vorübergehende Nachteile zwischen Einlage und Abfindung z. B. durch Verunkrautungen, Lesesteine, etc. werden in Härtefällen in Geld entschädigt. Die Flächen sind von den Vorbewirtschaftern in geordneten Verhältnissen zu hinterlassen. Bei vorläufigen Anordnungen können Nachteile in Geld entschädigt werden.
siehe auch Härteausgleich