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Vorstandswahl


Die untere Flurbereinigungsbehörde lädt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung ein und leitet die Wahl. Der Vorstand wird von den anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder deren Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat je eine Stimme pro Vorstandsmitglied und Stellvertreter. Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Eheleute, Erbengemeinschaft) gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer.
 

Als Vorstandsmitglieder sind die Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen, als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter diejenigen mit den nächst höheren Stimmzahlen.
 

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der unteren Flurbereinigungsbehörde bestimmt. Sie richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, nach der Größe des Flurbereinigungsgebietes und der Zahl der Flurbereinigungsgemeinden. Bei kleineren Verfahren sind dies in der Regel 3 oder 5, bei größeren Verfahren können dies 7 oder 9 Vorstände sein. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
 

 

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