Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wählt eines seiner Mitglieder zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter. Der oder die Vorsitzende führt die Vorstandsbeschlüsse aus und vertritt die Teilnehmergemeinschaft (TG) gerichtlich und außergerichtlich.