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Vorläufige Anordnung


Die vorläufige Anordnung ist ein Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde, durch den zwischenzeitliche Regelungen für den Besitz und die Nutzung von Grundstücken oder für die Ausübung anderer Rechte bis zur endgültigen Ausführung des Flurbereinigungsplans getroffen werden. Für entstehende Härten kann eine angemessene Entschädigung (Geldentschädigung) festgesetzt werden.
 

 

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