Unter Vorausbau versteht man den Bau von gemeinschaftlichen Anlagen vor der Ausführung des Flurbereinigungsplanes. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan muss für diese Anlagen festgestellt oder genehmigt sein.
Unter Vorausbau versteht man den Bau von gemeinschaftlichen Anlagen vor der Ausführung des Flurbereinigungsplanes. Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan muss für diese Anlagen festgestellt oder genehmigt sein.