Verfahrenskosten sind persönliche und sächliche Kosten der Behördenorganisation bei einer Flurneuordnung. Hierzu gehören im Wesentlichen die Verwaltungskosten sowie die Kosten für vorbereitende, planende und gestaltende Tätigkeit, für rechnerische, vermessungs-, kataster- und grundbuchtechnische Arbeiten.
Die Verfahrenskosten eines Flurbereinigungsverfahrens trägt das Land Baden-Württemberg.