Die Teilnehmergemeinschaften des Landes Baden-Württemberg haben sich zum Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG) zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder die Aufgaben des Kassen- und Rechnungswesens sowie die landschaftsgerechte Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen.
Verbandsorgane sind die Mitgliederversammlung (TG-Vorsitzende), der von den Mitgliedern gewählte Vorstand, der vom Vorstand gewählte Vorsitzende und der Geschäftsführer.
Weitere Informationen über den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG):