Die Überleitungsbestimmungen regeln bei der vorläufigen Besitzeinweisung, bzw. der Ausführungsanordnung den tatsächlichen Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung, an den neuen Grundstücken. Sie werden durch die Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft erlassen.