Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens als Zusammenschluss der beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die TG übernimmt als Trägerin des Verfahrens die ihr nach dem Flurbereinigungsgesetz zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde. Die Teilnehmergemeinschaft wird durch einen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Sie kann ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln und Beschlüsse fassen. Wichtige Entscheidungen sollten auch in einer Teilnehmerversammlung behandelt werden.
Die Teilnehmergemeinschaft hat die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wahrzunehmen, insbesondere die gemeinschaftlichen Anlagen wie Wege, Gewässer usw. herzustellen und zu unterhalten. Außerdem hat sie die erforderlichen bodenschützenden sowie -verbessernden und landschaftsgestaltenden Maßnahmen vorzunehmen. Sie hat die Ausführungskosten des Flurbereinigungsverfahrens aufzubringen und kann zu diesem Zweck die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Geld- oder Sachleistungen heranziehen sowie Darlehen aufnehmen, soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse gedeckt werden.
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