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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)


Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beschränkt sich bei Eingriffen auf die Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (z. B. Zauneidechse) und die europäischen Vogelarten. Es werden verschiedene Verbotstatbestände eingriffsbezogen abgeprüft (Tötung, Störung oder Zerstörung) und ggf. geeignete CEF-Maßnahmen definiert. 
 

 

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