Wenn alle Arbeiten im Flurbereinigungsverfahren beendet sind, wird die Schlussfeststellung öffentlich bekannt gegeben.
Mit der Zustellung der rechtskräftig gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft wird aufgelöst.