Der Neue Bestand stellt den Zustand nach der Flurneuordnung dar, somit alle neuen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugeteilten Grundstücke. Er gilt vorläufig ab der Besitzeinweisung und endgültig ab dem in der Ausführungsanordnung festgelegten Stichtag und löst damit den Alten Bestand ab.