Nebenbeteiligte sind natürliche und juristische Personen, die nicht der Teilnehmergemeinschaft als Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte angehören, jedoch rechtliche Interessen im Flurbereinigungsverfahren zu wahren haben oder geltend machen können. Dazu gehören u. a. Gemeinden oder Gemeindeverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände sowie Inhaberinnen oder Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten an Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet, wie z. B. Banken usw.