In den Abfindungsgrundsätzen wird festgelegt, bei welcher Grundstücksform eine Bewirtschaftung erschwert ist (Missform). Da eine Missform in einem Grundstück für die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter eine dauernde Beeinträchtigung darstellt, wird der Grundstückseigentümerin oder dem -eigentümer in der Regel eine Mehrfläche als Entschädigung unentgeltlich zugeteilt.
siehe auch Dauernde Nachteile