Wenn es dem Zweck der Flurneuordnung dient, kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer, ganz oder teilweise auf eine Abfindung in Land verzichten. Stattdessen wird sie oder er in Geld abgefunden. Der Verzicht bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers in schriftlicher Form.
siehe auch Abfindung in Geld