In besonders begründeten Härtefällen können einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zu Lasten der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz oder teilweise von den Kosten befreit werden.
In besonders begründeten Härtefällen können einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer zu Lasten der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz oder teilweise von den Kosten befreit werden.