Mit der Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim können Beteiligte alle Verwaltungsakte und Festsetzungen im Flurbereinigungsverfahren anfechten, sofern ein vorausgegangener Widerspruch im Vorverfahren von der Oberen Flurbereinigungsbehörde zurückgewiesen wurde.
Adresse des Flurbereinigungsgerichts:
VGH Baden-Württemberg, 7. Senat
Schubertstraße 11
68165 Mannheim