Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten über alle wesentlichen Arbeiten und Verfahrensabschnitte vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und von der Flurbereinigungsbehörde unterrichtet werden.
Dazu dienen Informationsveranstaltungen der Teilnehmergemeinschaft und des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde -, Bürgerversammlungen, öffentliche Gemeinderatssitzungen, die Mitteilungsblätter der Gemeinden, die örtliche Presse usw.
siehe auch Aufklärungsversammlung