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Informationsveranstaltung


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten über alle wesentlichen Arbeiten und Verfahrensabschnitte vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und von der Flurbereinigungsbehörde unterrichtet werden.


Dazu dienen Informationsveranstaltungen der Teilnehmergemeinschaft und des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde -, Bürgerversammlungen, öffentliche Gemeinderatssitzungen, die Mitteilungsblätter der Gemeinden, die örtliche Presse usw.


siehe auch Aufklärungsversammlung
 

 

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