Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis aller Beurkundungen über die Rechtsverhältnisse von Grundstücken. Im Grundbuch sind neben der Eigentümerin oder dem Eigentümer Angaben über dingliche Belastungen (z. B. Überfahrtsrechte) und über Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) enthalten.
Seit dem 1. Januar 2018 werden in Baden-Württemberg die Grundbücher bei ausgewählten Amtsgerichten (zentrale Grundbuchämter) geführt (vorher von den staatlichen Grundbuchämtern bei Notariaten und Gemeinden).