Im Flurbereinigungsplan wird für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer eine Gegenüberstellung von Einlage, Anspruch und Abfindung erstellt. Geringfügige Mehr- oder Minderabfindungen, Entschädigungen für wesentliche Bestandteile oder sonstige Entschädigungen werden in Geld abgerechnet.