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Freiwilliger Landtausch (§§ 103a bis 103i FlurbG)


Es handelt sich um ein schnelles und einfaches Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur, in dem zwischen wenigen Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümern Grundstücke freiwillig ausgetauscht werden. Es ist vor allem geeignet, eine begrenzte Besitzzersplitterung zu beheben, sofern dazu keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten und Folgemaßnahmen nötig sind.
 

 

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