Flurbereinigung bzw. Flurneuordnung ist ein behördlich geleitetes Verfahren zur Entwicklung und Neuordnung des ländlichen Raumes. Unter Mitwirkung der Beteiligten werden durch bodenordnende und andere Maßnahmen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert sowie die allgemeine Landeskultur gefördert.
Das Flurbereinigungsgesetz unterscheidet verschiedene Verfahrensarten der Flurbereinigung:
- Verfahren nach §§ 1 und 37 FlurbG (Regelflurbereinigung)
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
- Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
- Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG
- Freiwilliger Landtausch nach § 103 a FlurbG