Zum Inhalt springen

Einwendungen


Bei der Wertermittlung im Alten Bestand ist dem üblichen Rechtsmittel des Widerspruches ein Einwendungsverfahren vorgeschaltet.
 

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Nach Prüfung und Behebung begründeter Einwendungen stellt die untere Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Gegen die Feststellung kann nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden.
 

 

Übersicht         zurück         vor