Die von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer eingebrachten Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Einlage.
Die von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer eingebrachten Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Einlage.