Die landwirtschaftlich genutzten Böden in einem Flurbereinigungsgebiet werden nach ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit in Bodenklassen eingeteilt. Bauflächen werden nach dem Verkehrswert eingestuft. In der Regel genügen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen 5 bis 7 Bodenklassen, die in einem Wertrahmen zusammengefasst werden und die Grundlage für die Bewertung der Grundstücke bilden.
siehe auch Wertermittlung