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Berichtigung der öffentlichen Bücher


Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustands werden die öffentlichen Bücher (z. B. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Wasserbuch) unrichtig. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen und ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Bis zur Abgabe der Grundbuch- und Katasterberichtigungsunterlagen ist die untere Flurbereinigungsbehörde Grundbuch und Kataster führende Stelle.
 

 

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