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Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen


Der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen ist die landschaftsgerechte Herstellung aller im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für den Ausbau ist die Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch die obere Flurbereinigungsbehörde. Außerdem müssen die Kosten genehmigt und deren Finanzierung gesichert sein.  

 

 

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