Der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen ist die landschaftsgerechte Herstellung aller im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für den Ausbau ist die Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch die obere Flurbereinigungsbehörde. Außerdem müssen die Kosten genehmigt und deren Finanzierung gesichert sein.