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Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaft


Die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde ist Aufsichtsbehörde über die Teilnehmergemeinschaft (TG). Durch die Aufsicht soll sichergestellt werden, dass die Teilnehmergemeinschaft im Einklang mit dem Zweck des Flurbereinigungsgesetzes handelt.
 

 

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