Der Anspruch einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers errechnet sich aus dem Wert ihrer oder seiner alten Grundstücke (Einlage) abzüglich des anteiligen Bedarfs für gemeinschaftliche und in geringem Umfang auch für öffentliche Anlagen (Abzug).
Der Anspruch einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers errechnet sich aus dem Wert ihrer oder seiner alten Grundstücke (Einlage) abzüglich des anteiligen Bedarfs für gemeinschaftliche und in geringem Umfang auch für öffentliche Anlagen (Abzug).