Ein Flurneuordnungsverfahren wird mit dem Flurbereinigungsbeschluss (Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörden) angeordnet. Mit der zum Flurbereinigungsbeschluss gehörenden Gebietskarte werden das Flurbereinigungsgebiet festgestellt, der Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft festgesetzt sowie die Begründung für die Anordnung des Verfahrens gegeben.
Der Flurbereinigungsbeschluss wird ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die Gebietskarte wird in der Flurbereinigungsgemeinde und den angrenzenden Gemeinden zur Information der Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausgelegt. Außerdem können der Anordnungstext mit Begründung und die Gebietskarte im Internet unter der Beschreibung der Projekte eingesehen werden.