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Anerkannte Naturschutzvereinigungen


Anerkannte Naturschutzvereinigungen sind die nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vom Bund anerkannten Vereinigungen, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern. Durch die Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. 
 

 

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