Der Alte Bestand stellt den Zustand vor der Flurneuordnung dar, somit alle Grundstücke, Erbbaurechte und alle sonstigen im Grundbuch nachgewiesenen Rechte, die als Einlage in einem Flurbereinigungsgebiet liegen. Der Alte Bestand gilt so lange, bis er zu dem in der Ausführungsanordnung festgelegten Stichtag vom Neuen Bestand abgelöst wird.