Mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung sowie mit den Fachbehörden werden allgemeine Grundsätze zur Neueinteilung festgelegt, z. B. Schlaglängen, Höhe der Entschädigung für Missformen und sonstige Bewirtschaftungserschwernisse, Grundstücke, die nicht verändert werden sollen (bedingte Flächen).