Die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zugewiesenen neuen Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Abfindung.
Die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zugewiesenen neuen Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Abfindung.