Bei der Bearbeitung eines Flurneuordnungsverfahrens fallen folgende Kosten an:
Unter Verfahrenskosten (VK) werden alle Kosten der Flurneuordnungsverwaltung verstanden, z. B. Löhne, Gehälter und Unterbringungskosten der Bediensteten, Kosten für Gutachten und Sachverständige, Kosten für die technische Ausstattung wie Messgeräte und Büromaterial etc. Die Verfahrenskosten werden von der öffentlichen Hand übernommen.
Daneben gibt es auch die Ausführungskosten (AK). Das sind alle Kosten, die durch die Ausführung einer Flurneuordnung entstehen. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für den Wege- und Wasserbau, die landschaftspflegerischen Anlagen, die Bodenordnung sowie für die Verwaltung der Teilnehmergemeinschaft.
Diese Kosten tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Flurneuordnung. Allerdings gibt die öffentliche Hand hierzu Zuschüsse, deren Höhe von der Verfahrensart und den örtlichen Verhältnissen abhängen.