Darf ich an meinem Grundstück etwas verändern?
Veränderungen (Bauen, Abreißen, Bäume pflanzen oder fällen, Grabungen usw.) an Grundstücken, die im Gebiet der Flurbereinigung liegen, müssen von der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde genehmigt werden. Beantragen Sie dies bitte formlos unter Hinweis auf § 34 Flurbereinigungsgesetz.