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Pacht


Welche Auswirkungen hat die Flurneuordnung auf meine Pachtverhältnisse?

Die Flurneuordnung greift grundsätzlich nicht in bestehende Pachtverhältnisse ein, auch nicht bei der Neuzuteilung. Als Verpächter können Sie im Wunschtermin eine Zuteilung in Verbindung mit Ihrem Pächter beantragen. Ansprüche Ihres Pächters gehen auf Ihre neu zugeteilten Flächen über.

Pächtern empfehlen wir, sich vor dem Wunschtermin mit ihrem Verpächter in Verbindung zu setzen.

 

 

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