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Stimmberechtigt in der Flurneuordnung


Stimmberechtigt?

Bei der Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten stimmberechtigt.

Weitergehende Regelungen beschließt die Teilnehmergemeinschaft in einer Satzung.

 

 

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