Stimmberechtigt?
Bei der Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten stimmberechtigt.
Weitergehende Regelungen beschließt die Teilnehmergemeinschaft in einer Satzung.