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Gesetze und Vorschriften


Rechtsgrundlage der Flurneuordnung

Die Ziele, Leistungen und Aktivitäten der Flurneuordnung und Landentwicklung basieren auf dem Flurbereinigungsgesetz und einigen ergänzenden Vorschriften.

Geänderte Publizitätsvorschriften aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird u. a. festgelegt, dass für geförderte Verfahren Erläuterungstafeln aufzustellen sind. Diese Verpflichtung gilt gemäß Teil A Nummer 10 des GAK-Rahmenplans auch für Verfahren, welche ausschließlich mit Mitteln aus der GAK gefördert werden.

Das LGL hat festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren entsprechende Erläuterungstafeln nach den unten aufgeführten Vorgaben aufgestellt werden müssen. Weiter wurde festgelegt, dass in allen Flurbereinigungsverfahren (spätestens) ab Baubeginn bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist (12 Jahre) an einer gut sichtbaren Stelle im Flurbereinigungsgebiet mindestens eine Erläuterungstafel aufzustellen ist.

Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung - Vorgaben zur Erläuterungstafel:


Weitere Gesetze und Vorschriften können Sie direkt unter Landesrecht Baden-Württemberg einsehen:

 


Modernisierung ländlicher Wege

Weitere Informationen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege oder zur Beantragung der Förderung finden Sie auch im: