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Bürgerbeteiligung


Wer kann wann am Flurneuordnungsprozess mitwirken?

Die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, bevor große Entscheidungen fallen, ist ein Grundsatz der Flurneuordnung. Weit vor der formellen Anordnung werden die Menschen vor Ort umfassend aufgeklärt. Sie können sich auch bei öffentlichen Versammlungen, im Internet oder in Arbeitskreisen informieren. Und auch nachdem ein Projekt begonnen hat, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger einbringen. Dazu wird zu Sprechtagen, Ideenwerkstätten und Ortsbegehungen eingeladen. Ziel der Flurneuordnung ist es, das Umfeld der Menschen gemeinsam mit ihnen zu gestalten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung steht an erster Stelle.


Wer wirkt mit?

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger
  • Grundstückseigentümer/ - innen
  • Besitzer/-innen
  • Gemeinden
  • Landwirtschaftliche Berufsvertretung
  • Landratsämter (Landwirtschafts- und Naturschutzbehörde)
  • Naturschutzvereinigungen


Während des gesamten Verfahrens steht die ausführende Flurbereinigungsbehörde in Kontakt mit den oben genannten Gruppen. Insbesondere die gewählte Interessenvertretung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, wird an allen Verfahrensschritten beteiligt.
Eine zusätzliche breite Öffentlichkeitsbeteiligung findet bei folgenden Verfahrensschritten statt:

 

Bei welchem Schritt?

  • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung, Runde Tische)
  • Aufklärungsversammlung
  • Planung des Wege- und Gewässernetzes und der landschaftspflegerischen Anlagen

 

Grafik zu Bürgerbeteiligung