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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Das Landes-Amtes für Geoinformation

und Landentwicklung in Baden-Württemberg

ist zuständig für diese Internet-Seite.

Die Abkürzung vom Landes-Amt ist: LGL.

 

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz

zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung ist: L-BGG.

In dem Gesetz steht:

Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte

einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:

Einige Teile der Internet-Seite sind leider noch nicht barrierefrei.

Aber wir arbeiten daran.

Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile

der Internet-Seite gut lesen können.

Aber: Das ist viel Arbeit.

Darum wird das einige Zeit dauern.

 

  1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
  • Einige Dokumente, Info-Blätter und Info-Hefte sind nicht barrierefrei.
  • Seite: Kontakt

Dort gibt es eine Sicherheits-Maßnahme.

Damit wir wissen:

Sie sind ein Mensch.

Sie sind keine Maschine.

Die Sicherheits-Maßnahme kann man nur sehen.

  • Videos:

Es gibt nur einen Untertitel.

      Eine Beschreibung der Videos fehlt.

      Das heißt: Es gibt keinen Text zum Lesen und keinen Text zum Hören.

 

  1. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt und selbst geschrieben.

 

  1. Information an uns

Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?

Das heißt:

Es gibt noch mehr Teile,

die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

 

Das ist unsere Adresse:

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 95 98 0
E-Mail: chefredaktion@lgl.bwl.de

 

  1. Durchsetzungs-Verfahren

Es ist uns wichtig, dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.

Darum können Sie sich melden und uns sagen:

Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

 

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?

Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

 

Wir haben uns nicht gemeldet?

Dann können Sie sich beschweren.

Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

 

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

 

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

 

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

 


© Text: Übersetzung und Prüfung Leichte Sprache durch AnWert e.V., Aachen.