Datum:
28. März 2024
"Gültigkeit" bezeichnet gemäß Anlage 1a VwV LK, Seite 9, ob die eingescannte Akte gültig ist oder (in ILKA) historisiert wurde. Alle neu in ILKA hinzukommenden Digitalisate sind als "eingescannte Akte gültig" zu liefern. Später kann in ILKA vom Admin-User der uVB der Eintrag erforderlichenfalls auf "historisiert" gesetzt werden, wenn erkannt wird, dass die Akte falsch bzw. fehlerhaft gescannt wurde.